KfW Heizungsförderung

Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

Das Einreichen von Förderanträgen für Heizungssysteme startet schrittweise. Zunächst haben Privatleute, die in Deutschland ein eigenes, selbst bewohntes Einfamilienhaus (als Haupt- oder einziger Wohnsitz) besitzen, die Möglichkeit, Anträge zu stellen.

Alle Gruppen, die einen Antrag stellen möchten, dürfen schon jetzt mit förderfähigen Maßnahmen im Bereich Heizung beginnen. Wenn der Start des Vorhabens in den Zeitraum vom Veröffentlichungsdatum der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) bis zum 31.08.2024 fällt, ist es möglich, den Antrag retroaktiv bis spätestens 30.11.2024 einzureichen.

Weitere spezifische Auskünfte zu den Anfangsdaten und den förderfähigen Heizungsprodukten sind unter folgendem Link abrufbar:

Entdecken Sie den Umfang der finanziellen Unterstützung, die Ihnen beim Austausch Ihrer Heizung in einem von Ihnen bewohnten Einfamilienhaus zusteht.

Profitieren Sie von einer attraktiven Grundförderung in Höhe von 30 %, wenn Sie Ihre aktuelle Heizung durch ein neues System ersetzen, das zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basiert.

Sie haben die Möglichkeit, sowohl die Grundförderung als auch verschiedene Zusatzförderungen zu beanspruchen und auf diese Weise eine Gesamtförderung von bis zu 70 % zu erreichen.

Profitieren Sie von einer attraktiven Grundförderung in Höhe von 30 %, wenn Sie Ihre aktuelle Heizung durch ein neues System ersetzen, das zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basiert.

Sie haben die Möglichkeit, sowohl die Grundförderung als auch verschiedene Zusatzförderungen zu beanspruchen und auf diese Weise eine Gesamtförderung von bis zu 70 % zu erreichen.

Wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Jahr maximal 40.000 Euro beträgt, haben Sie die Gelegenheit, neben anderen Fördermitteln einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 % für den Heizungsaustausch zu erhalten.

Qualifizieren Sie sich für den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 %, indem Sie eine noch funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung gegen eine umweltfreundliche Heizung austauschen. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Bonus ab dem 1. Januar 2029 sukzessive verringern wird.

Erhalten Sie einen zusätzlichen Effizienz-Bonus von 5 % für Ihre neue Wärmepumpe, sofern diese Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder auf ein natürliches Kältemittel zurückgreift.

Wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Jahr maximal 40.000 Euro beträgt, haben Sie die Gelegenheit, neben anderen Fördermitteln einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 % für den Heizungsaustausch zu erhalten.

Qualifizieren Sie sich für den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 %, indem Sie eine noch funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung gegen eine umweltfreundliche Heizung austauschen. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Bonus ab dem 1. Januar 2029 sukzessive verringern wird.

Erhalten Sie einen zusätzlichen Effizienz-Bonus von 5 % für Ihre neue Wärmepumpe, sofern diese Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder auf ein natürliches Kältemittel zurückgreift.

Beim Einbau von Biomasseanlagen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ nachweislich nicht überschreiten, wird ein förderlicher Zuschlag gewährt.

Die Höhe Ihrer Fördersumme richtet sich nach den förderfähigen Kosten, die beim Heizungstausch in einem Einfamilienhaus bis zu 30.000 Euro betragen können. Somit ist es möglich, eine maximale Förderung von bis zu 23.500 Euro für Ihre neue Heizung zu erhalten. Beachten Sie jedoch, dass die Gewährung der Förderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Fördermittel erfolgt.

Beim Einbau von Biomasseanlagen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ nachweislich nicht überschreiten, wird ein förderlicher Zuschlag gewährt.

Die Höhe Ihrer Fördersumme richtet sich nach den förderfähigen Kosten, die beim Heizungstausch in einem Einfamilienhaus bis zu 30.000 Euro betragen können. Somit ist es möglich, eine maximale Förderung von bis zu 23.500 Euro für Ihre neue Heizung zu erhalten. Beachten Sie jedoch, dass die Gewährung der Förderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Fördermittel erfolgt.

Zuschüsse – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

Privatpersonen, die als Eigentümer in ihrem eigenen Einfamilienhaus wohnen, haben jetzt die Möglichkeit, sich über das Kundenportal „Meine KfW“ zu registrieren und Fördermittel für den Einbau einer neuen Heizung zu beantragen.

Ab Mai 2024 werden folgende Gruppen antragsberechtigt sein:

  • Eigentümer von existierenden Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum handelt

Und ab August 2024 erweitert sich der Kreis der Berechtigten um:

  • Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, bei Maßnahmen am Sondereigentum

Mit der Heizungsförderung für Wohngebäude erhalten Privatpersonen für den Kauf und die Installation einer neuen, umweltfreundlichen Heizung einen Zuschuss von bis zu 23.500 Euro – speziell zugeschnitten auf Besitzer selbstgenutzter Einfamilienhäuser.

Zentrale Lüftungsanlage Thermostat – HLS Schmitt

Fahrplan zur Heizungsförderung

  • 29.12.2023

    Heizungstausch planen

    Seit der Aktualisierung und Veröffentlichung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ am 29. Dezember 2023 ist die neue Förderung gültig, die den Wechsel zu Heizsystemen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten, unterstützt – und das parallel zur Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes.

    Ab dem genannten Datum ist es Ihnen möglich, in Zusammenarbeit mit Ihrer Energieeffizienz-Expertin oder Ihrem -Experten oder Ihrem Spezialisten für Heiztechnik die Detailplanung für den Austausch Ihrer Heizungsanlage in Angriff zu nehmen.

    Bitte beachten Sie: Die Beauftragung einer Fachkraft für Energieeffizienz oder Heiztechnik und der Abschluss eines entsprechenden Vertrages unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung sind notwendige Schritte, um einen Fördersantrag einreichen zu können.

  • 01.02.2024

    Registrierung

    Um einen Antrag für ein spezifisches Projekt einzureichen, ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihren persönlichen Informationen (Name, Adresse) im Kundenportal „Meine KfW“ anmelden. Diese Anmeldung ist obligatorisch, damit Sie anschließend einen Förderantrag über das Portal stellen können.

    01.02.2024

  • 27.02.2024

    Antrag stellen

    Jetzt haben Sie die Möglichkeit, Ihren Zuschuss oder ergänzenden Kredit zu beantragen.

    Um den Zuschuss zu beantragen, melden Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ an. Dafür ist die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA) notwendig, die von Ihrer/m Energieeffizienz-Expertin/Experten oder Ihrer/m Heiztechnik-Spezialistin/Spezialisten ausgestellt wird, sowie der abgeschlossene Liefer- oder Leistungsvertrag.

    Den ergänzenden Kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner. Beachten Sie, dass der Kredit nur in Verbindung mit einer bereits zugesagten Zuschussförderung durch die KfW für den Heizungsaustausch und/oder einem Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einzelne energetische Maßnahmen bewilligt wird.

    Es gibt eine Übergangsregelung: Seit der Bekanntmachung der neuen Förderrichtlinie im Bundesanzeiger kann der Heizungsaustausch in Auftrag gegeben und umgesetzt werden, der Zuschussantrag jedoch später eingereicht werden. Diese temporäre Sonderregelung gilt nur für Projekte, die vor dem 31. August 2024 beginnen und bei denen der Antrag bis spätestens 30. November 2024 eingereicht wird.

    Bitte beachten Sie: Die Fördermittel stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung, und es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung der Förderung.

  • Ab September 2024

    Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

    Ab September 2024 ist es erforderlich, dass Sie Ihre Identität bestätigen. Wie Sie das machen können, erfahren Sie auf der Informationsseite zum Kundenportal „Meine KfW“ unter dem Abschnitt „Vorhaben umsetzen und identifizieren“.

    Sobald Ihr Projekt abgeschlossen ist, müssen Sie die Vollständigkeit bestätigen. Hierzu ist die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) notwendig, die von Ihrer Energieeffizienz-Fachkraft oder Ihrem Heizungsfachbetrieb ausgestellt wird. Alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten sowie eventuelle weitere Belege, etwa für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus, müssen in das Portal hochgeladen werden.

    Beachten Sie die Nachweisfrist: Ihre Dokumente für die Förderung müssen spätestens 36 Monate nach der Zusage durch die KfW und bis 6 Monate nach dem Ausstellungsdatum der letzten Rechnung bei uns vorliegen. Falls die letzte Rechnung vor September 2024 ausgestellt wurde, haben Sie bis Ende Februar 2025 Zeit, die erforderlichen Unterlagen einzureichen.

    Nach Überprüfung Ihrer Daten und der Einhaltung aller Fördervoraussetzungen wird der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen, üblicherweise am Ende des Monats nach Abschluss unserer Prüfung.

    Ab September 2024

Sie möchten weitere Informationen zu der KfW-Förderung erhalten? Dann können Sie mit dem Untenstehenden Link direkt zur Förderseite von der KfW gelangen.