KfW Heizungsförderung

Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

Die KfW-Heizungsförderung für klimafreundliche Heizsysteme läuft weiterhin. Eigentümer von Wohngebäuden können für den Austausch ihrer bestehenden Heizung attraktive Zuschüsse erhalten. Je nach Heizsystem, Haushaltseinkommen und persönlicher Situation sind aktuell Förderungen von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich.

Bei Einfamilienhäusern werden förderfähige Kosten bis zu 28.000 € berücksichtigt. Für Mehrfamilienhäuser richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten. Die Antragstellung erfolgt über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Da sich die Förderbedingungen regelmäßig ändern, beraten wir Sie gerne und prüfen, welche Zuschüsse für Ihr Gebäude und Ihr neues Heizsystem aktuell möglich sind.

Entdecken Sie den Umfang der finanziellen Unterstützung, die Ihnen beim Austausch Ihrer Heizung in einem von Ihnen bewohnten Einfamilienhaus zusteht.

Profitieren Sie von einer attraktiven Grundförderung in Höhe von 30 %, wenn Sie Ihre aktuelle Heizung durch ein neues System ersetzen, das zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basiert.

Sie haben die Möglichkeit, sowohl die Grundförderung als auch verschiedene Zusatzförderungen zu beanspruchen und auf diese Weise eine Gesamtförderung von bis zu 80 % zu erreichen.

Profitieren Sie von einer attraktiven Grundförderung in Höhe von 30 %, wenn Sie Ihre aktuelle Heizung durch ein neues System ersetzen, das zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basiert.

Sie haben die Möglichkeit, sowohl die Grundförderung als auch verschiedene Zusatzförderungen zu beanspruchen und auf diese Weise eine Gesamtförderung von bis zu 70 % zu erreichen.

Je nach Höhe Ihres zu versteuernden Haushaltseinkommens erhalten Sie einen Einkommensbonus von bis zu 40 % auf die förderfähigen Kosten. Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind profitieren von höheren Einkommensgrenzen.

Beim Austausch einer förderfähigen Altanlage erhalten selbstnutzende Eigentümer aktuell einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 16 %. Der Bonus reduziert sich ab dem 01.02.2027 sowie anschließend jeweils zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 % und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028 vollständig.

Je nach Höhe Ihres zu versteuernden Haushaltseinkommens erhalten Sie einen Einkommensbonus von bis zu 40 % auf die förderfähigen Kosten. Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind profitieren von höheren Einkommensgrenzen.

Beim Austausch einer förderfähigen Altanlage erhalten selbstnutzende Eigentümer aktuell einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 16 %. Der Bonus reduziert sich ab dem 01.02.2027 sowie anschließend jeweils zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 % und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028 vollständig.

KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen

Privatpersonen können die Heizungsförderung für den Austausch ihrer bestehenden Heizung direkt über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“ beantragen. Förderberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Auch Eigentümer von Eigentumswohnungen können – je nach Maßnahme – eine Förderung für ihr Sondereigentum beantragen.

Für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung gewährt die KfW attraktive Zuschüsse. Je nach Heizsystem, Haushaltseinkommen und persönlicher Situation sind aktuell Förderungen von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. Bei Einfamilienhäusern werden derzeit förderfähige Kosten bis zu 28.000 € berücksichtigt.

Zentrale Lüftungsanlage Thermostat – HLS Schmitt

Fahrplan zur Heizungsförderung

  • 10.07.2026

    Neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen

    Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werden viele bisherige Vorgaben des Heizungsgesetzes gelockert. Eigentümer können künftig wieder technologieoffener entscheiden, welches Heizsystem am besten zu ihrem Gebäude passt. Gleichzeitig bleiben attraktive staatliche Förderungen für klimafreundliche Heizsysteme bestehen

  • Heizungstausch planen

    Gemeinsam mit Ihrem Heizungsfachbetrieb planen Sie die passende Heizlösung für Ihr Gebäude. Wir prüfen vor Ort die technischen Gegebenheiten, beraten Sie zu den verschiedenen Heizsystemen und ermitteln die aktuell möglichen Förderungen.

  • Förderung beantragen

    Der Förderantrag wird über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“ gestellt. Für die Antragstellung werden unter anderem der Liefer- oder Leistungsvertrag sowie – je nach Förderprogramm – weitere Nachweise benötigt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.

  • Heizung installieren

    Nach der Förderzusage wird Ihre neue Heizungsanlage fachgerecht installiert und in Betrieb genommen. Nach Abschluss der Arbeiten werden die erforderlichen Nachweise und Rechnungen bei der KfW eingereicht.

  • Cancel-circled Cancel-circled

    Zuschuss erhalten

    Nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen zahlt die KfW den bewilligten Zuschuss direkt auf Ihr Konto aus. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und positiver Prüfung der eingereichten Nachweise.

Sie möchten weitere Informationen zu der KfW-Förderung erhalten? Dann können Sie mit dem Untenstehenden Link direkt zur Förderseite von der KfW gelangen.